Faire Aufteilung und optimale Steuergestaltung




Anerkannt vom Finanzamt
Optimierung der Erbschaftssteuer
Neutrale Bewertung für faire Aufteilung
Rechtssichere Dokumentation
Kostenlose Beratung
+49 221 650 84 219Nach einem Todesfall müssen geerbte Immobilien bewertet werden – sowohl für die Erbschaftssteuer als auch für eine faire Aufteilung unter den Erben.
Ein professionelles Gutachten schafft Klarheit, verhindert Streitigkeiten und kann durch eine optimierte Bewertung die Steuerlast erheblich reduzieren.
Als unabhängige Sachverständige sorgen wir für eine objektive Bewertung, die von allen Beteiligten und vom Finanzamt akzeptiert wird.
Legale Minimierung der Erbschaftssteuer durch professionelle Bewertung
Neutrale Grundlage für gerechte Erbauseinandersetzung
Finanzamtkonform und gerichtsfest bei Streitigkeiten
Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert der geerbten Immobilie erhoben. Je nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze.
Ehepartner, Kinder
Freibetrag
Geschwister, Neffen
Freibetrag
Alle übrigen
Freibetrag
Für die Ermittlung der Erbschaftssteuer verlangt das Finanzamt eine professionelle Immobilienbewertung. Eine zu hohe Bewertung führt zu unnötig hoher Steuerlast.
Bei mehreren Erben ist eine neutrale Bewertung essentiell für eine faire Aufteilung oder Auszahlung einzelner Miterben.
Enterben Erben können ihren Pflichtteil geltend machen. Die Höhe basiert auf dem Immobilienwert zum Todeszeitpunkt.
Vor einem Verkauf der geerbten Immobilie hilft ein Gutachten bei der realistischen Preisfindung.
Eine professionelle Bewertung berücksichtigt alle wertmindernden Faktoren wie Instandhaltungsstau, Lagemerkmale oder Marktentwicklung.
Der Wert wird zum Todeszeitpunkt ermittelt. Spätere Wertsteigerungen spielen keine Rolle für die Steuer.
Durch geschickte Nutzung von Freibeträgen und Bewertungsabschlägen lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren.
Selbstgenutzte Familienheime können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden.
Häufige Fragen zu Erbschaftsgutachten