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Gutachten für Scheidung

Faire und neutrale Immobilienbewertung

DEKRA zertifiziertBVFI Premium MitgliedSprengnetter AkademieBundesverband Deutscher SachverständigerIVD - Immobilienverband Deutschland

Unabhängige Bewertung ohne Parteinahme

Gerichtsfest bei Auseinandersetzungen

Grundlage für Zugewinnausgleich

Diskrete und professionelle Abwicklung

Kostenlose Erstberatung

Warum ein neutrales Gutachten?

Bei einer Scheidung gehört die gemeinsame Immobilie oft zum größten Vermögenswert. Ihre Bewertung ist entscheidend für eine faire Vermögensaufteilung und den Zugewinnausgleich.

Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit und Vertrauen auf beiden Seiten. Es verhindert langwierige Streitigkeiten und dient als objektive Grundlage für Verhandlungen oder gerichtliche Entscheidungen.

Als neutrale Sachverständige bewerten wir Ihre Immobilie objektiv und diskret – ohne Parteinahme und mit dem Ziel, eine für beide Seiten faire Lösung zu ermöglichen.

Neutrale Bewertung

Objektive Wertermittlung ohne Interessenkonflikt

Gerichtsfest

Anerkannt von Familiengerichten in ganz Deutschland

Diskret & Sensibel

Professionelle Abwicklung in einer schwierigen Lebenssituation

Optionen bei Scheidung

Verkauf der Immobilie

Beide Partner verkaufen die Immobilie und teilen den Erlös. Ein Gutachten hilft bei der Preisfindung.

✓ Sauberer Schnitt
✓ Beide finanziell unabhängig
✗ Verkaufsprozess nötig

Übernahme durch Partner

Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Basis ist der Gutachtenwert.

✓ Immobilie bleibt in Familie
✓ Kein Verkaufsstress
✗ Finanzierung erforderlich

Realteilung

Bei Mehrfamilienhäusern: Aufteilung in separate Eigentumswohnungen für beide Partner.

✓ Beide behalten Immobilie
✓ Keine Auszahlung nötig
✗ Nur bei bestimmten Objekten möglich

Zugewinnausgleich verstehen

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen.

1. Anfangsvermögen ermitteln

Vermögen beider Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung

2. Endvermögen feststellen

Vermögen beider Partner zum Zeitpunkt der Scheidung (hier ist die Immobilienbewertung relevant)

3. Zugewinn berechnen

Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen für jeden Partner

4. Ausgleich zahlen

Partner mit höherem Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen

Ablauf der Bewertung

1

Diskrete Kontaktaufnahme

Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf. Wir klären Ihre Situation und erstellen ein Angebot.

2

Gemeinsame Beauftragung

Idealerweise beauftragen beide Partner gemeinsam das Gutachten. Dies spart Kosten und schafft Akzeptanz.

3

Objektbesichtigung

Wir besichtigen die Immobilie und dokumentieren alle bewertungsrelevanten Merkmale.

4

Wertermittlung

Erstellung des Gutachtens nach ImmoWertV mit nachvollziehbarer Begründung.

5

Gutachtenübergabe

Beide Partner erhalten das fertige Gutachten und können es für Verhandlungen oder vor Gericht nutzen.

Gemeinsame Beauftragung spart Zeit & Geld

Wenn beide Partner das Gutachten gemeinsam beauftragen, wird es von beiden Seiten akzeptiert und muss nicht doppelt erstellt werden. Dies spart erhebliche Kosten und beschleunigt den Prozess.

50%

Kostenersparnis bei gemeinsamer Beauftragung

100%

Akzeptanz bei beiden Partnern

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu Scheidungsgutachten