Faire und neutrale Immobilienbewertung




Unabhängige Bewertung ohne Parteinahme
Gerichtsfest bei Auseinandersetzungen
Grundlage für Zugewinnausgleich
Diskrete und professionelle Abwicklung
Kostenlose Beratung
+49 221 650 84 219Bei einer Scheidung gehört die gemeinsame Immobilie oft zum größten Vermögenswert. Ihre Bewertung ist entscheidend für eine faire Vermögensaufteilung und den Zugewinnausgleich.
Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit und Vertrauen auf beiden Seiten. Es verhindert langwierige Streitigkeiten und dient als objektive Grundlage für Verhandlungen oder gerichtliche Entscheidungen.
Als neutrale Sachverständige bewerten wir Ihre Immobilie objektiv und diskret – ohne Parteinahme und mit dem Ziel, eine für beide Seiten faire Lösung zu ermöglichen.
Objektive Wertermittlung ohne Interessenkonflikt
Anerkannt von Familiengerichten in ganz Deutschland
Professionelle Abwicklung in einer schwierigen Lebenssituation
Beide Partner verkaufen die Immobilie und teilen den Erlös. Ein Gutachten hilft bei der Preisfindung.
Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Basis ist der Gutachtenwert.
Bei Mehrfamilienhäusern: Aufteilung in separate Eigentumswohnungen für beide Partner.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen.
Vermögen beider Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung
Vermögen beider Partner zum Zeitpunkt der Scheidung (hier ist die Immobilienbewertung relevant)
Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen für jeden Partner
Partner mit höherem Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen
Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf. Wir klären Ihre Situation und erstellen ein Angebot.
Idealerweise beauftragen beide Partner gemeinsam das Gutachten. Dies spart Kosten und schafft Akzeptanz.
Wir besichtigen die Immobilie und dokumentieren alle bewertungsrelevanten Merkmale.
Erstellung des Gutachtens nach ImmoWertV mit nachvollziehbarer Begründung.
Beide Partner erhalten das fertige Gutachten und können es für Verhandlungen oder vor Gericht nutzen.
Wenn beide Partner das Gutachten gemeinsam beauftragen, wird es von beiden Seiten akzeptiert und muss nicht doppelt erstellt werden. Dies spart erhebliche Kosten und beschleunigt den Prozess.
Kostenersparnis bei gemeinsamer Beauftragung
Akzeptanz bei beiden Partnern
Häufige Fragen zu Scheidungsgutachten